Das Planfeststellungsverfahren
Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?
Anlässlich der beginnenden Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Planungsabschnitt 6 von Untergermaringen bis Buchloe erklärt Baudirektor Markus Kreitmeier (Bereichsleiter Straßenbau) das Vorgehen während der Planfeststellung im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der B 12 zum Allgäuschnellweg. Das Planfeststellungsverfahren setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Zunächst werden die Planunterlagen öffentlich in den jeweiligen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bürger haben einen Monat lang die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Anschließend besteht ebenfalls einen Monat lang die Möglichkeit, konkrete Einwendungen bezüglich der Planungen einzureichen. Die Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Nachdem die Einwendungen und Stellungnahmen vorliegen, setzt die Regierung von Schwaben einen Erörterungstermin an. Die Probleme und Verbesserungsvorschläge werden gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Kempten als Vorhabenträger erörtert. Dabei wird angestrebt, eine gütliche Regelung zu finden. Infolge des Erörterungstermines wird anschließend von der Regierung von Schwaben der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss können Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln verstrichen ist, ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und das Staatliche Bauamt Kempten erhält das Baurecht für den jeweiligen Planungsabschnitt.