Einwendungsfrist für den Planungsabschnitt 6
Nachdem das Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 6 der B 12 von der Regierung von Schwaben eingeleitet wurde, lagen vom 16. Juni 2020 bis 15. Juli 2020 die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme in den betroffenen Gemeinden aus. Nun können die Bürger noch bis 17. August 2020 Einwendungen bei den jeweiligen Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben schriftlich einreichen.