Bauabschnitt D
In der Vorplanung wurden in einer ausführlichen Untersuchung verschiedene Varianten bezüglich der Anbauseite der neuen Fahrbahn im Vorfeld geprüft und es stellte sich die Variante 1 als Vorzugslösung heraus.
Bei dieser wird die zweite Fahrbahn im südlichen Teil des Streckenabschnitts auf Höhe Untergermaringen bis inklusive Anschlussstelle Jengen (in Fahrtrichtung nach Norden) auf der Westseite erfolgen. Von der Anschlussstelle Jengen bis etwas nördlich der bestehenden Brücke über die Gennach erfolgt auf einer Länge von rd. 600 m ein Wechsel der Anbauseite. Im nördlichen Streckenabschnitt – etwas nördlich des Weilers Schöttenau – bis zur Anschlussstelle an die A 96 soll der Anbau auf der Ostseite der bestehenden B 12 erfolgen.
Die Regierung von Schwaben hat am 01. Juni 2022 den ersten Planfeststellungsbeschluss zum 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße 12 erlassen. Dieser Beschluss stellt die „Baugenehmigung“ für den Teilabschnitt BA-D von Untergermaringen-Buchloe dar. Damit sind wir auf dem Weg zu den Ausbauzielen: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit der B 12 einen wesentlichen Schritt weiter.
Raumordnung
Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren wird untersucht, ob ein geplantes Projekt mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Für den Allgäuschnellweg entfällt ein solches Verfahren, da die Trasse der B 12 bereits besteht.
Die geplante Anbauseiten
Vorplanung
Rechts sehen Sie die angedachte Anbauseite im Streckenabschnitt Untergermaringen – Buchloe. Bis Jengen wird auf der westlichen Seite die B 12 erweitert bzw. angebaut, anschließend findet bei Lindenberg eine Verschwenkung nach Osten statt und bis zur A 96 wird auf der östlichen Seite der B 12 die Straße angebaut.
Lagepläne
Entwurfsplanung
Hier finden Sie die Möglichkeit die entsprechenden Lagepläne herunterzuladen.
Planfeststellungsbeschluss
Genehmigungsplanung
PLANFESTSTELLUNGSBESCHLUSS IM BAUABSCHNITT D
Die Regierung von Schwaben hat am 01. Juni 2022 den ersten Planfeststellungsbeschluss zum 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße erlassen. Dieser Beschluss stellt die „Baugenehmigung“ für den Teilabschnitt Untergermaringen-Buchloe dar.
Leider wurde der Beschluss beklagt und es läuft momentan das Gerichtsverfahren.
Präsentationsunterlagen
Genehmigungsplanung
zur Information der Stadt- und Gemeinderäte in Betzigau, Wildpoldsried und Kempten.